Rachinbürgen

Rachinbürgen
Rachinbürgen,
 
Ratbürgen, im altfränkischen Recht mit Pfändung und Vollstreckung beauftragte Gehilfen des Grafen sowie urteilende und das Urteil verkündende Schöffen. Bis zur Karolingerzeit schränkte sich ihr Tätigkeitsfeld auf die Urteilerfunktion ein.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Gericht — Tribunal; Strafgericht; Justizgebäude; Gerichtshof; Essen; Mahl; Mahlzeit; Speise * * * 1Ge|richt [gə rɪçt], das; [e]s, e: öffentliche Institution, die Verstöße gegen die Gesetze bestraft und Streitigkeiten schlichtet …   Universal-Lexikon

  • Schöffen — Schöffen,   die ehrenamtlichen Richter im strafgerichtlichen Verfahren, und zwar beim Schöffengericht, bei den landgerichtlichen Strafkammern, beim Schwurgericht (dort bis 1972: Geschworene); die Schöffen der Jugendgerichtsbarkeit nennt man… …   Universal-Lexikon

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