- Rachinbürgen
- Rachinbürgen,Ratbürgen, im altfränkischen Recht mit Pfändung und Vollstreckung beauftragte Gehilfen des Grafen sowie urteilende und das Urteil verkündende Schöffen. Bis zur Karolingerzeit schränkte sich ihr Tätigkeitsfeld auf die Urteilerfunktion ein.
Universal-Lexikon. 2012.